Regelung der Landheimaufenthalte und Studienfahrten
(Außerunterrichtliche Veranstaltungen)


Die Veranstaltungen haben die Zielsetzung, die Entfaltung der Persönlichkeit des Schülers zu unterstützen, soziale Kompetenzen zu fördern und die Klassengemeinschaft zu stärken. Die außerunterrichtliche Veranstaltung soll den Unterricht vertiefen und ergänzen, die in den Bildungsstandards beschriebenen Kompetenzen stärken und erweitern.

Die einzelnen außerunterrichtlichen Veranstaltungen sollen eingebettet sein in ein Konzept das den Besonderheiten der Schule, den Besonderheiten des Bildungsganges, dem Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler und der materiellen Situation des durchschnittlichen Elternhauses Rechnung trägt.
Studienfahrten und Landheimaufenthalte sollen den Unterricht und den Schulalltag nicht gravierend beeinträchtigen und müssen genügend Raum für andere außerunterrichtliche Aktivitäten lassen (z.B. BOGY).

Vorbereitung und Durchführung der außerunterrichtlichen Veranstaltung dürfen für die Lehrerinnen und Lehrer nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden sein (Für alle Veranstaltungen stehen der Schule nur 2300 € zur Verfügung).

In die Vorbereitung der Veranstaltung sollten - soweit möglich - Schüler und Eltern einbezogen werden.

Die finanziellen Belastungen für die Eltern müssen sich in einem erträglichen Rahmen bewegen, der verbindlich für die Planung ist. Die Veranstaltungen müssen so ausgerichtet und geplant werden, dass sie den finanziellen Rahmen nicht sprengen.

Unterstufe: Klasse 6 Landheimaufenthalt, max. 5 Schultage
Mittelstufe: Klasse 8 Austauschprogramm Frankreich und Lateinprogramm

Klasse 10 Austauschprogramm USA

Oberstufe: Fachgebundene Studienfahrten, max. 5 Schultage